Den Auftakt machte am 26.06.2015 eine Rechnung über 316,42 € für die Erstellung der einfachen Lagepläne, die man bspw. für die Ausarbeitung des Bauantrags benötigt.
Am 07.07.2015 ging uns eine Rechnung über 820 € für das Erstellen eines Bodengutachtens zu, ohne welches kein gescheiter Bauunternehmer auch nur einen Spatenstich macht, gefolgt vom heutigen Eingang der Rechnung über die Grundschuldbestellung i.H.v. 911,54 €.
Damit ergeben sich folgende bisher angefallene Gesamtnebenkosten:
Bezeichnung | Betrag |
---|---|
Erstellung einfacher Lageplan | 316,42 € |
Erstellung Bodengutachten | 820,00 € |
Grundschuldbestellung | 911,54 € |
Summe | 2047,96 € |
Offen wären dann noch, bis zum ersten Spatenstich, folgende Posten:
- Prüfung & Erteilung der Baugenehmigung
- Einmessung des Gebäudes
- Bauherrenhaftpflicht
Wie man sieht fallen also, noch bevor überhaupt ein Bauarbeiter einen Fuß auf das Grundstück setzt, bereits Kosten in nicht unbeträchtlicher Höhe an, die man möglichst in seiner Kostenaufstellung berücksichtigt haben sollte.
Auch wenn Rechnungen selten angenehm sind, geben uns diese das gute Gefühl des Voranschreitens unseres Bauvorhabens.
In diesem Motto frei nach Wilhelm Busch:
Nicht allein in Rechnungssachen,
Soll der Mensch sich Mühe machen;
Sondern auch der Weisheit Lehren
Muss man mit vergnügen hören.
(Bild von: https://www.flickr.com/photos/mig/8689212)